Was erledige ich wo?
Landstromversorgung von Wasserfahrzeugen; Beantragung einer Steuerermäßigung
Für gewerbliche Wasserfahrzeug, die im Hafen liegen, können Sie eine Steuerermäßigung beantragen, wenn Sie während der Liegezeit Landstrom nutzen.
Wenn Sie für Ihre Wasserfahrzeuge während der Hafenliegezeit Landstrom nutzen, gilt in vielen Fällen ein ermäßigter Stromsteuersatz. Diese Ermäßigung ist nur für gewerblich genutzte Wasserfahrzeuge möglich. Für privat genutzte Fahrzeuge müssen Sie den Regelsteuersatz zahlen.
Sie können die Steuerermäßigung nur in Anspruch nehmen, wenn Sie eine Erlaubnis des zuständigen Hauptzollamts haben. Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.
Die Stromsteuer wird anhand der Einheit Megawattstunden (MWh) bemessen. Der Regelsteuersatz beträgt EUR 20,50 je Megawattstunde. Bei einer Steuerermäßigung wegen Landstromversorgung im Hafen liegender Wasserfahrzeuge reduziert sich die Steuer um EUR 20,00. Sie zahlen dann nur noch EUR 0,50 je Megawattstunde.
- Sie nutzen das Wasserfahrzeug gewerblich und beantragen die Steuerentlastung für eine Hafenliegezeit (Werftliegezeiten sind ausgeschlossen, ebenso eine stationäre Nutzung als Wohnschiff, Hotelschiff o. ä. sowie der Antrieb von Arbeitsmaschinen, welche fest auf einem mit eigenem Antrieb ausgestatteten schwimmendem Arbeitsgerät montiert sind).
- Der Strom wird direkt an Ihren Liegeplatz im Hafen geliefert.
- Sie führen ordnungsgemäß kaufmännische Bücher und stellen rechtzeitig Jahresabschlüsse auf gegen deren steuerliche Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen.
- Da die Steuerermäßigung eine staatliche Beihilfe ist, müssen Sie die beihilferechtlichen Vorgaben einhalten.
Bitte stellen Sie den Antrag schriftlich beim zuständigen Hauptzollamt:
- Gehen Sie auf die Internetseite des deutschen Zolls und rufen Sie von dort das Formular „Antrag auf Erteilung/Änderung einer Erlaubnis zur steuerbegünstigten Entnahme von Strom landseitigen Stromversorgung von Wasserfahrzeugen" (Formular 1457) auf. Sie können das Formular direkt am Computer ausfüllen.
- Drucken Sie das ausgefüllte Formular aus und fügen Sie gegebenenfalls die erforderlichen Unterlagen bei.
- Unterschreiben Sie das ausgefüllte Formular und reichen Sie es bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt ein. Das Hauptzollamt prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten Bescheid mit der Einzelerlaubnis oder eine Ablehnung.
- Im Falle einer Erlaubnis wird Ihnen ein Erlaubnisschein ausgestellt, der zeigt, dass Sie berechtig sind, den Strom zum ermäßigten Steuersatz zu beziehen.
Zuständig ist das Hauptzollamt, von dessen Bezirk aus Sie Ihr Unternehmen betreiben oder, falls Sie kein Unternehmen betreiben, in dessen Bezirk Sie wohnen.
Für Unternehmen, die von einem Ort außerhalb des deutschen Steuergebietes betrieben werden, oder für Personen ohne Wohnsitz im deutschen Steuergebiet, ist das Hauptzollamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie erstmalig steuerlich in Erscheinung treten.
Es gibt keine Fristen.
Die Bearbeitung dauert in der Regel zwischen 1 Woche und 6 Monaten.
- Betriebserklärung
Es fallen keine Kosten für Sie an.
- Einspruch
- Klage vor dem Finanzgericht
- Gegen den Bescheid des Hauptzollamtes kann innerhalb eines Monats Einspruch eingelegt und im weiteren Verfahren gegebenenfalls auch ein Klageverfahren vor dem Finanzgericht geführt werden. Für Einzelheiten wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Hauptzollamt oder Ihren Rechtsbeistand.
Stand: 06.08.2023
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)