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Finanzpolitik; Allgemeine Informationen

Von den Kommunen über die Länder und den Bund bis hin zu Europa: Für Gesetzgebung und Verwaltung sind ganz verschiedene Ebenen zuständig. Alle haben ihre eigenen Haushalte. Dennoch wird zwischen diesen verschiedenen Ebenen viel Geld bewegt.


Bayern tritt für eine einfache, föderale und gerechte Finanzpolitik auf allen staatlichen Ebenen ein, die auch für den Bürger durchschaubar ist. Mit diesem Ziel vor Augen arbeitet das Finanzministerium stetig an der Verbesserung der Finanzverfassung und der Bund-Länder-Finanzbeziehungen sowie des innerbayerischen Finanzausgleichs im Interesse einer angemessenen finanziellen Ausstattung der bayerischen Kommunen. Mit den vergangenen Föderalismusreformen wurde ein Weg zur zukunftsfesten Neuausrichtung des föderalen Gefüges beschritten. Wichtiger Meilenstein war dabei beispielsweise die Aufnahme der Schuldenbremse in das Grundgesetz, um das Anwachsen des Schuldenbergs im Interesse nachfolgender Generationen zu stoppen. Im Rahmen dieses stetigen Überprüfungs- und Fortentwicklungsprozesses stellt insbesondere die einvernehmlich beschlossene Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab dem Jahr 2020 eine umfangreiche Reform dar, die neben Finanzfragen im engeren Sinne insbesondere auch wesentliche sonstige Aspekte des Zusammenwirkens von Bund und Ländern neu justierte. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Internetangebot des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat (siehe "Weiterführende Links").


Stand: 08.02.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)

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