Was erledige ich wo?
Erste Juristische Staatsprüfung; Anmeldung
Studenten, die im Anschluss an das Studium die Erste Juristische Staatsprüfung ablegen möchten, müssen sich hierfür anmelden.Die Erste Juristische Prüfung (EJP) besteht aus der staatlichen Pflichtfachprüfung (= Erste Juristische Staatsprüfung, EJS), die vom Landesjustizprüfungsamt durchgeführt wird, und der an der jeweiligen Universität abzulegenden universitären Schwerpunktbereichsprüfung (= Juristische Universitätsprüfung, JUP).
Es werden jährlich zwei Prüfungstermine der Ersten Juristischen Staatsprüfung (staatliche Pflichtfachprüfung) durchgeführt. Studierende die die Prüfung ablegen möchten, müssen sich hierfür anmelden.
Studierende, die sich für die Erste Juristische Staatsprüfung anmelden, müssen je an einer Übung für Fortgeschrittene im Zivilrecht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht teilgenommen haben und hierüber einen Leistungsnachweis erbringen.
Außerdem müssen sie an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs teilnehmen und darüber einen Leistungsnachweis erbringen ("Fremdsprachenschein").
Daneben müssen drei Monate an praktischer Studienzeit absolviert werden.
Die Anmeldung für die Erste Juristische Staatsprüfung ist nur über das elektronische Anmeldeportal möglich (siehe unter "Online-Verfahren").
Ihre Anmeldung wird bereits mit der elektronischen Übermittlung Ihrer Anmeldedaten rechtlich verbindlich.
Das Landesjustizprüfungsamt kann über die Zulassung zur Prüfung erst nach vollständiger Übersendung Ihrer Unterlagen entscheiden. Sie sind daher verpflichtet, die für die Zulassung erforderlichen Dokumente in Papierform unverzüglich beim Landesjustizprüfungsamt nachzureichen, da Ihr Antrag ansonsten zurückgewiesen werden muss.
Nach erfolgreichem Abschluss des Online-Anmeldevorgangs erhalten Sie eine Bestätigung Ihrer Anmeldung per E-Mail. Mit dieser E-Mail erhalten Sie ein PDF-Dokument, das alle von Ihnen übermittelten Daten enthält. Bitte verwenden Sie einen Ausdruck als Begleitschreiben für die in Papierform nachzureichenden Unterlagen.
Die Entscheidung über die Zulassung wird den Bewerbern schriftlich mitgeteilt.
Die Studenten haben sich unmittelbar im Anschluss an das Studium der Ersten Juristischen Staatsprüfung zu unterziehen.
Die Anmeldung ist nur für den jeweils nächsten Prüfungstermin möglich. Der Anmeldezeitraum beginnt gleichzeitig mit dem Semester (Wintersemester: 1. Oktober, Sommersemester: 1. April des Jahres) und endet jeweils zehn Wochen vor Beginn der Prüfung.
- Beim Landesjustizprüfungsamt nachzureichende Unterlagen:
<ul><li>Begleitschreiben (PDF-Dokument, das Sie nach Anmeldung grundsätzlich per E-Mail erhalten)</li><li>für das laufende Semester ausgestellte Studienverlaufsbescheinigung (gegebenenfalls zusätzlich von früher besuchten Universitäten) und gegebenenfalls Exmatrikulationsnachweis</li><li>Leistungsnachweise oder entsprechende Bestätigung der Universität über das Bestehen folgender Leistungen (jeweils Original oder Kopie oder Ausdruck aus dem Studienportal): <ul><li>Zivilrecht für Fortgeschrittene</li><li>Strafrecht für Fortgeschrittene</li><li>Öffentliches Recht für Fortgeschrittene</li><li>fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltung oder rechtswissenschaftlich ausgerichteter Sprachkurs</li></ul> </li><li>Bescheinigung über die Juristische Universitätsprüfung als Original oder beglaubigte Kopie und zusätzlich als einfache Kopie, falls diese Prüfung bereits erfolgreich abgelegt wurde</li><li>Handschriftlicher Lebenslauf (keine weiteren Anforderungen an Form und Inhalt) mit aufgeklebtem Lichtbild, das nicht älter als ein Jahr sein darf</li><li>Nur bei Freiversuchsteilnehmern (jeweils Original oder beglaubigte Kopie): <ul><li>Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss einer Zusatzausbildung oder Moot Court-Teilnahmebestätigung oder Law-Clinic-Teilnahmebestätigung</li><li>Nachweis über Gremientätigkeit</li><li>Schwerbehindertenausweis und amtsärztliches Attest</li></ul> </li><li>Nur bei Freiversuchsteilnehmern, die das Studium durch Beurlaubungen unterbrochen haben (jeweils Original oder Kopie, Attest oder Nachweis sonstiger Gründe im Original) <ul><li>im Auslandsstudium erworbene(r) Leistungsnachweis(e) im ausländischen oder internationalen Recht für jedes Auslandssemester mit Übersetzung in die deutsche Sprache, die Sie selbst anfertigen können</li><li>Nachweis über die im Auslandsstudium besuchten Lehrveranstaltungen</li><li>Immatrikulationsnachweis der ausländischen Universität</li><li>Ärztliche(s) Attest(e)</li><li>Nachweis sonstiger Gründe</li></ul> </li></ul>
Stand: 29.08.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)