Was erledige ich wo?
Meister/-in der Hauswirtschaft; Beantragung der Erstattung der Kosten für den Vorbereitungslehrgang auf die Meisterprüfung
Die Lehrgangskosten zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung können auf Antrag erstattet werden.Teilnehmer/innen erhalten die Lehrgangskosten zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung Teil I „Hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsleistungen“ und Teil II „Betriebs- und Unternehmensführung“ erstattet.
Stand: 09.01.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (siehe BayernPortal)