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Lehramt an Grundschulen; Erwerb der Lehramtsbefähigung
Die Befähigung für das Lehramt an Grundschulen setzt mit dem Studium eine abgeschlossene wissenschaftliche Vorbildung an der Universität und mit dem Vorbereitungsdienst eine abgeschlossene schulpraktische Ausbildung im Seminar und an der Einsatzschule voraus.
Das Studium für das Lehramt an Grundschulen umfasst
- das Studium des Fachs Erziehungswissenschaften,
- das Studium des Fachs Didaktik der Grundschule,
- das Studium eines Unterrichtsfachs (fachwissenschaftlicher und fachdidaktischer Bereich),
- eine schriftliche Hausarbeit und
- entsprechende Praktika.
Zum erziehungswissenschaftlichen Studium gehören: Allgemeine Pädagogik, Schulpädagogik, Psychologie sowie eines der folgenden Gebiete: Politikwissenschaft, Soziologie, Volkskunde; dazu Philosophie oder evangelische bzw. katholische Theologie.
Die Befähigung für das Lehramt an Grundschulen können Sie auf folgende Weise erwerben:
- durch die erfolgreiche Ablegung aller erforderlichen Modulleistungen während Ihres Studiums,
- durch die erfolgreiche Ablegung der Ersten Lehramtsprüfung für das Lehramt an Grundschulen in einem Unterrichtsfach, dem Fach Didaktik der Grundschule und dem Fach Erziehungswissenschaften
- sowie darauf aufbauend durch die Ableistung des zweijährigen Vorbereitungsdienstes (Referendariat) mit anschließender erfolgreicher Ablegung der Zweiten Staatsprüfung.
- Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen (ZALGM)
- Ordnung der Ersten Prüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsordnung I - LPO I)
- Ordnung der Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsordnung II - LPO II)
- Lehramt an Grundschulen
<p>Studium, Vorbereitungsdienst, Fach- /Förderlehrkräfte, Quereinstieg, rechtliche Grundlagen</p> - Allgemeine Informationen zur Lehrerbildung - Der Weg zum Traumberuf
Lehrerbedarfsprognose, Eignungstests, Studienberatung, Prüfungsämter und Termine, Praktika, rechtliche Grundlagen
Stand: 16.06.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)