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Europäischer Meeres- und Fischereifonds; Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern fördert Investitionen in die Erwerbsteichwirtschaft und -fischerei aus eigenen Mitteln und dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF 2014 - 2021).


Zweck und Gegenstand

Mit dem EMFF 2014 – 2021 werden Teichwirte und Erwerbsfischer unterstützt, um produktive Investitionen in ihren Betrieben umzusetzen, z. B. Neubau oder Modernisierung von Teichanlagen, Bau von Betriebsgebäuden, Anschaffung von Maschinen und Geräte zur Produktion oder zur Verarbeitung und Vermarktung von Fischen und Fischerzeugnissen. Ebenso wird die Entwicklung der sog. Fischwirtschaftsgebiete unterstützt. Das sind bestimmte Regionen, die durch die Teichwirtschaft besonders geprägt sind und in denen sich Fischereiliche Lokale Aktionsgruppe zur Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien gebildet haben.

Ziel ist die Förderung einer nachhaltigen, wettbewerbsfähigen und innovativen Aquakultur und Binnenfischerei in Bayern.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind

  • Fischwirtschaftliche Betriebe (Nachweis über die erwerbsmäßige Teichwirtschaft/Fischerei ist vorzulegen.)
  • Unternehmen des Handels in der Be- und Verarbeitung von fischwirtschaftlichen Erzeugnissen
  • Verbände und Organisationen der Fischerei

Art und Höhe

Die Zuwendung wird als Zuschuss oder Zuweisung (Projektförderung) im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Bei Umstellung auf ökologische Aquakultur wird die Zuwendung als Festbetrag (Ausgleich für die Mehrkosten bzw. Einkommensverluste) gewährt.

Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 %. Bei Maßnahmen, die von öffentlichen Einrichtungen oder kollektiven Begünstigten durchgeführt werden, ist eine Erhöhung des Fördersatzes möglich.

Die Zuwendung ist begrenzt auf einen Gesamtzuschuss von max. 250.000 EUR je Zuwendungsempfänger. Diese Obergrenze kann im EMFF-Programm höchstens einmal ausgeschöpft werden.

Die Förderung eines Vorhabens setzt voraus, dass die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens gesichert erscheint. Zur Bewertung sind geeignete Unterlagen vorzulegen, aus denen auch hervorgeht, dass die Absatzmengen nachhaltig erreichbar sind. Ausgenommen hiervon sind folgende Fälle:

  • Investitionen in Bezug auf die Tiergesundheit und den Tierschutz einschließlich des Erwerbs von Ausrüstungen zum Schutz der Zuchtanlagen gegen wildlebende Raubtiere,
  • Investitionen, die die Sicherheit, Hygiene, Gesundheit und Arbeitsbedingungen verbessern,
  • Investitionen in die Standsicherheit von Teichdämmen bei Hochwasser,
  • Vorhaben zur Verbesserung der Wasserversorgung und Wasseraufbereitung, inklusive Belüftung zur Produktionsabsicherung.

Zuwendungen sind schriftlich unter Verwendung der offiziellen Vordrucke bei der Bewilligungsbehörde (= Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) zu beantragen. Für jeden Maßnahmenbereich (Nummern der Richtlinie) ist ein eigener Förderantrag zu stellen. Dem Antrag ist eine detaillierte Aufstellung der geplanten Maßnahmen bzw. Investitionen mit entsprechenden Angeboten oder einer fundierten Kostenschätzung beizulegen.

Bereich Aquakultur (inkl. Direktvermarktung)

Für Anträge im Bereich Aquakultur wird ab dem 15. Oktober 2019 die zweite Stufe des Auswahlverfahrens mit folgendem Ablauf angewendet:

  • Die Antragstellung ist jeweils bis zu den vorgegebenen Antragsendterminen möglich.
  • Alle Anträge, die bis zum Antragsendtermin vollständig bei der Bewilligungsbehörde eingegangen und grundsätzlich förderfähig sind, werden anhand spezifischer Auswahlkriterien mit Punkten bewertet.
  • Es erfolgt eine Reihung der Anträge nach erreichter Punktzahl. Anträge mit hoher Punktzahl werden Anträgen mit geringerer Punktzahl vorgezogen, so lange bis das für diese Auswahlrunde verfügbare Budget ausgeschöpft ist.
  • Unvollständig eingereichte Anträge sowie Anträge, die aufgrund einer Überschreitung des Budgets nicht ausgewählt wurden, werden abgelehnt.
  • Abgelehnte Anträge können zum nächsten Antragsendtermin erneut eingereicht werden, sofern mit dem Vorhaben nicht begonnen wird.

 

Die Antragstellung endete am 31.12.2021. Bis Ende 2023 werden die bis dahin eingegangenen Anträge bewilligt bzw. abgerechnet.

Ein Nachfolgeprogramm wir voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2022 anlaufen.

Die Antragstellung endete am 31.12.2021.

Bis Ende 2023 werden die bis dahin eingegangenen Anträge bewilligt bzw. abgerechnet.

Ein Nachfolgeprogramm wir voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2022 anlaufen.

  • Folgende Unterlagen sind ggf. mit dem Förderantrag einzureichen:
    <ul><li>Nachweise zur Betriebsgröße laut Nr. 2.3 des Antrags (Flächennachweis oder Verkaufsbelege, Einnahmen-, Überschussrechnung, Unterlagen Fischerzeugerring)</li><li>Detaillierte Aufstellung der geplanten Investitionen mit Angeboten oder fundierter Kostenschätzung (z. B. nach DIN 276)</li><li>Angebote / Kostenvoranschlag / ggf. Markterkundung (Formular siehe unter "Formulare")</li><li>Eigenmittel-/Guthabenbestätigung der Bank, falls mehr als 50.000 EUR Eigenkapital eingeplant sind</li><li>Kreditbereitschaftserklärung (falls Finanzierung durch Darlehen)</li><li>Bei Gesellschaften/Vereinen/Verbänden: Gesellschaftsvertrag, Handelsregisterauszug, Satzung</li><li>Für Vorhaben über 250.000 EUR: Wirtschaftliches Gutachten einer unabhängigen, qualifizierten Stelle</li><li> <p>Bei allen Teichbaumaßnahmen:</p> <ul><li>Digitalisierter Flächennachweis</li><li>Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde, falls Teichfläche in einem Naturschutz- oder FFH-Gebiet liegt oder sich auf den betroffenen Grundstücken gesetzlich geschützte Biotope befinden.</li><li>Stellungnahme der Fachberatung für Fischerei, falls Gesamtkosten über 20.000 € liegen</li><li>Bei Teichneubau: wasserrechtliche Genehmigung</li></ul> </li><li> <p>ggf. Stellungnahme von Fachbehörden (Formular siehe unter "Formulare")</p> </li><li> <p>Bei baulichen Investitionen, inkl. Teichneubau</p> <ul><li>Lageplan (Maßstab mind. 1:5000) zum Vorhaben</li><li>Bauunterlagen (Bauplan, Baugenehmigung, wasserrechtliche Genehmigung; ggf. Flächen- und Raumberechnung nach DIN 277 und Kostenermittlung nach DIN 276)</li><li>Für genehmigungsfreie Bauvorhaben: Anzeige bei der Kreisverwaltungsbehörde sowie eindeutige Skizze mit Beschreibung der Nutzung</li></ul> </li><li> <p>Bei Fahrzeugen: Nachweis zum Produktionsumfang der letzten 3 Jahre (Fläche, produzierte Menge)</p> </li><li> <p>Bei Kreislaufanlagen: Stellungnahme des Instituts für Fischerei, Starnberg</p> </li><li> <p>bei Neugründung eines Aquakulturbetriebes:</p> <ul><li>Nachweise für eine angemessene Berufsqualifikation</li><li>Geschäftsplan laut Nr. 3.1 im "Merkblatt zum EMFF – Förderantrag 2014-2020" (Muster siehe unter "Formulare")</li></ul> </li><li> <p>bei Investitionen in die Vermarktung:</p> <ul><li>Projektbeschreibung mit Darstellung der geplanten Umsätze aus Eigen- und Fremderzeugnissen</li><li>Belege zu den bisherigen Umsätzen aus Eigen- und ggf. Fremderzeugnissen (Buchführung oder andere geeignete Unterlagen; ggf. Nachweis durch Steuerberater)</li></ul> </li><li> <p>Vorhaben zur Diversifizierung</p> <ul><li>Geschäftsplan für die neue Tätigkeit</li><li>Nachweise für die berufliche Qualifikation zur neuen Tätigkeit (nur bei Binnenfischerei)</li><li>Nachweis, dass das Vorhaben nicht über andere Programme (Diversifizierungsförderung Landwirtschaft; Wirtschaftsförderung) gefördert wird.</li></ul> </li></ul>


Stand: 14.03.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (siehe BayernPortal)

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