Was erledige ich wo?

Eisenbahninfrastruktur; Einreichung einer Diskriminierungsanzeige

Wenn Sie sich als Unternehmen in Ihrem Zugang zur Eisenbahninfrastruktur eingeschränkt sehen, können Sie eine Diskriminierungsanzeige bei der Bundesnetzagentur einreichen.


Sie sind als zugangsberechtigtes Unternehmen oder zugangsberechtigte Person der Ansicht, dass ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen Sie beim Zugang zu Schienenwegen oder Serviceeinrichtungen diskriminiert oder in Ihren Rechten einschränkt? Dann können Sie dies der Bundesnetzagentur melden. Die Bundesnetzagentur ist für die Überwachung des Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur zuständig.

Sollten Sie sich als Fahrgästin oder Fahrgast in Ihren Rechten eingeschränkt sehen, zum Beispiel durch Fahrtverzögerungen und damit einhergehenden Konsequenzen, können Sie sich an das Eisenbahnbundesamt (EBA) wenden.

Ihre Meldung können Sie formlos per Post, E-Mail, Fax und Telefon oder online übermitteln. Sie sollte insbesondere enthalten:

  • eine präzise Schilderung des Sachverhalts aus Ihrer Sicht
  • Zeitpunkt der möglichen Diskriminierung
  • den Namen des Unternehmens, durch das Sie sich diskriminiert sehen
  • falls vorhanden: Dokumente, Fotos und weitere Belege für eine mögliche Diskriminierung

Sie sind nach dem Eisenbahnregulierungsgesetz zugangsberechtigt zu Schienenwegen und Serviceeinrichtungen der Eisenbahn.

Sie können Ihre Meldung online sowie per E-Mail, Fax, Telefon oder schriftlich per Post an die Bundesnetzagentur übermitteln.

Meldung online übermitteln:

  • Rufen Sie das Online-Formular "Netzzugangseingabe" auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
  • Die Unterlagen können Sie als Datei hochladen.
  • Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Bundesnetzagentur setzt sich mit Ihnen in Verbindung.

Meldung per E-Mail, Fax, Telefon oder postalisch übermitteln:

  • Die Meldung können Sie formlos an die Bundesnetzagentur senden.
    • Bitte schildern Sie Ihren Fall möglichst genau und ergänzen Sie – wenn vorhanden – Unterlagen, welche die mögliche Diskriminierung belegen.
  • Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Bundesnetzagentur setzt sich mit Ihnen in Verbindung.

Sie müssen keine Fristen beachten.

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 6 Wochen.

  • Erforderliche Unterlage/n
    <p>Nach Möglichkeit Unterlagen, die Ihre Schilderungen belegen, zum Beispiel:</p> <ul><li>Trassenanmeldungen</li><li>Trassenkonstruktionspläne</li><li>Schriftverkehr mit beschuldigtem Unternehmen</li><li>Entgeltregelungen</li><li>Nutzungsbedingungen</li><li>Entscheidungen über die Zugtrassenzuweisung</li></ul>

Es fallen keine Kosten für Sie an.

 

  • Rechtsbeschwerde an die Beschlusskammer 10 der Bundesnetzagentur
  • Rechtsweg über das Verwaltungsgericht Köln

Stand: 25.01.2023
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (siehe BayernPortal)

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