Was erledige ich wo?

Tierheim; Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern fördert Bau- und Sanierungsvorhaben in und an Tierheimen, Ausgaben im Zusammenhang mit der Vermittlung von Heimtieren an Privathaushalte durch Tierheime und Vorhaben zur Eindämmung der Anzahl herrenloser Hauskatzen.

Zweck

Zweck der Zuwendungen ist die Förderung von

  • Investitionen für Bau- und Sanierungsvorhaben in und an Tierheimen,
  • Ausgaben im Zusammenhang mit der Vermittlung von Heimtieren an Privathaushalte durch Tierheime und
  • Vorhaben zur Eindämmung der Anzahl herrenloser Hauskatzen

Gegenstand

Die Unterbringung in bayerischen Tierheimen soll gefördert werden durch:

  • Aus- und Umbauten, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen,
  • bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der hygienischen und energetischen Funktionalität und
  • bauliche Maßnahmen zur Schaffung, zum Ausbau und zur Verbesserung von Quarantäneplätzen in Tierheimen.

Weiterhin werden laufende Ausgaben im Zusammenhang mit der Vermittlung von Heimtieren an Privathaushalte durch Tierheime in Bayerngefördert sowie Kastrationen von herrenlosen Hauskatzen.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind gemeinnützige Träger von in Bayern gelegenen Tierheimen sowie bayerische Kommunen oder rechtsfähige kommunale Zusammenschlüsse als Träger eines Tierheims.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähig sind Ausgaben, die zur Durchführung des zu fördernden Vorhabens erforderlich sind.

Art und Höhe

Die Art der Zuwendung ist abhängig vom Vorhaben:

  • Für Bau und Sanierungsmaßnahmen z. B. wird sie als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung in nicht rückzahlbarer Form gewährt.
  • Die Zuwendung für die Vermittlung von Heimtieren an Privathaushalte sowie die Kastration von herrenlosen Hauskatzen wird jeweils als Pauschale gewährt.


Die Höhe ist abhängig vom Vorhaben:

  • Bei Bau- und Sanierungsvorhaben z. B. beträgt der Fördersatz 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Höchstbetrag der Zuwendung beträgt 100 000 Euro je Vorhaben, der Mindestbetrag 10 000 Euro je Vorhaben.
  • Bei Vermittlungsaktivitäten wird für jede nachgewiesene Vermittlung an einen Privathaushalt eine Pauschale für die Personal- und Sachausgaben des Zuwendungsempfängers in Höhe von 235 Euro für Hunde und 115 Euro für andere Heimtiere gewährt.
  • Für jede nachgewiesene Kastration eines weiblichen Tieres wird eine Pauschale in Höhe von 70 Euro und für jede nachgewiesene Kastration eines männlichen Tieres eine Pauschale in Höhe von 45 Euro gewährt. Der Höchstbetrag der Zuwendung für Kastrationen beträgt 20 000 Euro pro Jahr.

Weiterführende Informationen finden Sie in der Richtlinie (siehe unter "Rechtsgrundlagen").

  • Erhalt regelmäßiger kommunaler Unterstützung
  • Die Vorhaben müssen geeignet sein, die Unterbringung oder Pflege von Heimtieren unmittelbar zu verbessern; sie müssen den Vorgaben des § 2 TierSchG bzw. der Tierschutz-Hundeverordnung entsprechen
  • Nachweis aller öffentlich-rechtlichen Genehmigungen; bei nicht im Eigentum stehenden Grundstücken Nachweis der Berechtigung zur Durchführung des Vorhabens
  • Durchführung von tiermedizinischen Maßnahmen von bzw. unter Aufsicht eines approbierten Tierarztes, Vergabe von Aufträgen zum Marktpreis
  • Nachweis der ausreichenden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
  • Einhaltung der Zweckbindungsfrist bei Bau- und Sanierungsvorhaben

Der Antrag ist bei der Regierung von Oberfranken einzureichen.

Die Regierung von Oberfranken prüft die Fördervoraussetzungen unter besonderer Berücksichtigung der Belange des Tierschutzes, holt ggf. erforderliche Stellungnahmen von Fachbehörden, insbesondere der zuständigen Veterinärbehörde, ein und entscheidet über den Antrag mit Zuwendungsbescheid.

Bewilligungsreife Förderanträge für Bau- und Sanierungsvorhaben werden anhand der Auswahlkriterien (Mindestpunktzahl und einer Rangfolge der Anträge) bearbeitet.

Weitere Informationen zur Tierheimförderung (FAQ) finden Sie unter "Weiterführende Links".

Für alle Vorhaben gilt ab dem Jahr 2020 eine Antragsfrist bis jeweils 30.04. des laufenden Jahres.

  • Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
    <ul><li>Formblatt „Antrag auf Gewährung einer Zuwendung“, abrufbar über das Internet im Bayernportal oder auf der Homepage der Regierung von Oberfranken jeweils unter der Leistung „Tierheim; Beantragung einer Förderung“,</li><li>ein Beschluss des zuständigen Organs des Antragstellers zur Umsetzung des Vorhabens sowie die Satzung des nichtöffentlichen Antragstellers,</li><li>eine Einnahme-Überschuss-Rechnung des Antragstellers für das vorangegangene Kalenderjahr,</li><li>gegebenenfalls der Nachweis über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit des Antragstellers durch das zuständige Finanzamt,</li><li>Angaben über eigene Mittel, die für das Vorhaben zur Verfügung stehen (Ausgabengliederung mit Kostenschätzungen für unentgeltliche Arbeitsleistungen und Mitteilung über zweckgebundene Geld- oder Sachspenden).</li></ul> <p>Bei Bau- und Sanierungsvorhaben sind ferner vorzulegen:</p> <ul><li>eine Erklärung über den Bezug regelmäßiger kommunaler Leistungen (zum Beispiel Pauschalbetrag pro Einwohner) zur Deckung der laufenden Ausgaben des Tierheims,</li><li>eine Darstellung der angestrebten Verbesserung für die unterzubringenden Heimtiere mit Planunterlagen (bei Hochbauten unter Verwendung der Muster 5 und 6 der VV zu Art. 44 BayHO) und</li><li>ein Nachweis über das Nutzungsrecht am Vorhabenstandort (zum Beispiel durch eine Kopie des Miet- oder Pachtvertrags über die genutzten Flächen und Gebäude) oder der Nachweis über die dingliche Berechtigung am Grundstück in Form eines Auszugs aus dem Grundbuch.</li></ul> <p>Bei Förderung der Vermittlungstätigkeit der Tierheime für Heimtiere ist ferner vorzulegen:</p> <ul><li>eine Erklärung über den Bezug regelmäßiger kommunaler Leistungen (zum Beispiel Pauschalbetrag pro Einwohner) zur Deckung der laufenden Ausgaben des Tierheims.</li></ul> <p>Im Einzelfall kann die Bewilligungsbehörde auf die Vorlage einzelner Unterlagen verzichten oder weitere Unterlagen anfordern.</p>

  Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Verwaltungsgerichtliche Klage

Stand: 16.04.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Zurück zur Liste