Was erledige ich wo?

Reisekosten für Versicherte in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung; Einreichung von Belegen

Sie hatten einen anerkannten Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit? Dann erstattet Ihnen die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft unter bestimmten Voraussetzungen damit verbundene Reisekosten.


Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft übernimmt für Sie als Versicherte oder Versicherter gegebenenfalls Reiskosten. 
Zu den Kosten, die Ihnen erstattet werden können, gehören:

  • Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln,
  • Fahrtkosten mit privaten Kraftfahrzeugen,
  • Fahrtkosten mit sonstigen Transportmitteln (zum Beispiel Taxi oder Krankentransport) sowie
  • Reisekosten (zum Beispiel Verpflegungs- und Übernachtungskosten).

Ihre Belege können Sie bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft einreichen. Es ist kein weiterer Antrag erforderlich.

  • Sie sind in der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung versichert
  • Die Kosten hängen mit einem anerkannten Versicherungsfall zusammen. Dazu gehören:
    • Arbeitsunfälle
    • Wegeunfälle
    • Berufskrankheiten

Sie müssen die Erstattung der Reisekosten nicht gesondert beantragen. Reichen Sie die Belege schriftlich oder persönlich ein.

schriftlich:

  • Schicken Sie die erforderlichen Unterlagen per Post an die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Geben Sie dabei Ihre Versichertennummer sowie Ihr Aktenzeichen an.

persönlich:

  • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen. 
  • Geben Sie diese Unterlagen persönlich bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ab.
    • Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau hat regionale Geschäfts- und Beratungsstellen, die möglichst in der Nähe Ihres Wohnortes als Ansprechpunkt dienen.

Ihr zuständige Geschäfts- oder Beratungsstelle finden Sie in der Kontaktübersicht auf der Internetseite der SVLFG.

2 bis 3 Wochen

  • Erforderliche Unterlage/n
    <p>Nachweise über: </p> <ul><li>die Bezahlung und Höhe der Reisekosten oder <ul><li>zum Beispiel Rechnungen, Quittungen </li></ul> </li><li>die zurückgelegten Kilometer</li></ul>

Es fallen keine Kosten an.

 

  • Widerspruch

Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.

  • Klage vor dem Sozialgericht

Stand: 06.09.2023
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

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