Was erledige ich wo?

Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure; Beantragung der Eintragung

Sie können die Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure beantragen.

Für die Bauvorlageberechtigung eines Ingenieurs ist es grundsätzlich erforderlich, dass dieser in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure eingetragen ist.

Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau prüft und entscheidet über die Eintragung in die entsprechende Liste.

  • Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur/in" nach dem Ingenieurgesetz (i.d.R. Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung erforderlich) auf Grund eines Studiums des Bauingenieurwesens oder Nachweis eines berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses eines Studiums der Fachrichtung Hochbau (nicht identisch mit Fachrichtung Architektur/Hochbau, sondern es geht hier um die Besitzstandswahrung früher bestehender Studiengänge)
  • zweijährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden

  • für den Antragsteller: keine
  • für die Behörde: drei Monate nach Antragseingang und vollständigem Vorliegen der Unterlagen

  • Nachweis über Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur" als Angehöriger einer Fachrichtung des Bauingenieurwesens bzw. Abschlussurkunde Studium der Fachrichtung Hochbau
  • Nachweise über zweijährige Praxis in der Entwurfplanung von Gebäuden
  • Führungszeugnis

Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau: 160 EUR

Nichtmitglieder: 288 EUR

  Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage


Stand: 08.08.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Zurück zur Liste