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Arbeitszeit; Beantragung einer Verlängerung für Beschäftigte eines Saison- und Kampagnebetriebs

Auf Antrag kann für Beschäftigte eines Saison- bzw. Kampagnenbetriebs eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit für die Zeit der Saison oder Kampagne bis auf maximal zwölf Stunden täglich an einzelnen Tagen bewilligt werden.


Auf allen bayerischen Volksfesten und vergleichbaren Veranstaltungen kann ohne behördliche Bewilligung jeder Arbeitgeber seine Beschäftigten bis zu zehn Stunden netto täglich arbeiten lassen, auch an allen jeweiligen Sonn- und Feiertagen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Ersatzruhetage für eine Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen können sowohl vor als auch nach der Sonn- und Feiertagsbeschäftigung bzw. dem Volksfest gewährt werden.

Falls eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeiten von zehn Stunden auch nach Ausschöpfung organisatorischer Maßnahmen, insbesondere für Spitzenzeiten, unvermeidbar sein sollte und auch das für den Betriebssitz zuständige Gewerbeaufsichtsamt für eine spezielle Situation keine Lösungsmöglichkeiten aufzeigen konnte, kann eine kostenpflichtige Ausnahme nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) beantragt werden.

  • Eine Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz mit besonderer Berücksichtigung der Gefährdungen, die sich durch die Verlängerung der täglichen Arbeitszeiten ergeben, wurde vom Antragsteller durchgeführt.
  • Technische oder organisatorische Maßnahmen sind nicht ausreichend, um längere Arbeitszeiten zu vermeiden.
  • Der Betrieb unterliegt keinen tarifvertraglichen Bestimmungen, die im Widerspruch zu der beabsichtigten Beantragung von verlängerten Arbeitszeiten von mehr als zehn Stunden stehen.
  • Die Verlängerung der täglichen Arbeitszeit über acht Stunden werktäglich wird durch eine entsprechende Verkürzung der Arbeitszeit zu anderen Zeiten ausgeglichen.

Der Antrag ist schriftlich beim Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Oberfranken einzureichen.

  • Nachweis über Saisonbetrieb oder Kampagnebetrieb
  • Stellungnahme des Betriebsarztes
  • Stellungnahme des Betriebsrates
  • Nachweise über die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung

100,00 bis 5.000,00 EUR


Stand: 07.08.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

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