Die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) ist für die Durchführung des FFH-Monitorings für Waldgebundene Arten zuständig.
Im Gemeindegebiet befindet sich mindestens eine Probefläche des Springfrosches. Diese Probefläche/n sollen im Auftrag der LWF im Zeitraum Anfang Febuar bis Anfang April 2026 untersucht werden. Die Untersuchungen haben keinerlei Konsequenzen für die Grundeigentümer und Nutzungsberechtigten und führen auch nicht zu Beinträchtigungen der Flurstücke.
Anbei finden Sie die dazugehörige Bekanntmachung der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Töging zur Verfügung. Bei fachlichen Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Fachstelle Waldnaturschutz des Regierungsbezirkes Oberbayern oder an die Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft, Frau Elke Stengeli unter elke.stengeli@lwf.bayern.de.