Vollzug der Wassergesetze
Festsetzung des Überschwemmungsgebietes am Inn (Fkm. 101,1 bis Fkm. 67,5) im Landkreis Altötting
Die vom Wasserwirtschaftsamt Traunstein übermittelten Unterlagen mit Verordnungsentwurf und Darstellung der Rechtslage können vom 03.11.2025 bis 02.12.2025 auf der Internetseite des Landkreises Altötting unter folgendem Link eingesehen werden.
Zusätzlich werden die übermittelten Unterlagen mit Verordnungsentwurf und Darstellung der Rechtslage gemäß Art. 27b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) in Papierform bei der Verwaltungsgemeinschaft Marktl (Marktplatz 1, 84533 Marktl) und der Gemeinde Stammham (Schulstr. 5, 84533 Stammham) während der üblichen Dienststunden öffentlich zur Einsicht ausliegen.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis 17.12.2025 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Marktl (Marktplatz 1, 84533 Marktl), der Gemeinde Stammham (Schulstr. 5, 84533 Stammham) oder beim Landratsamt Altötting (Bahnhofstr. 38, 84503 Altötting) Einwendungen gegen das Vorhaben erheben.