Festsetzung des Überschwemmungsgebietes am Türkenbach im Landkreis Altötting

  • Aktuelles aus Marktl, Aktuelles aus Stammham a. Inn

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Unterlagen

Vollzug der Wassergesetze

Festsetzung des Überschwemmungsgebietes am Türkenbach (Fkm. 0,000 bis Fkm. 13,521) im Landkreis Altötting

Die vom Wasserwirtschaftsamt Traunstein übermittelten Unterlagen mit Verordnungsentwurf und Darstellung der Rechtslage können ab 07.07.2025 auf der Internetseite des Landkreises Altötting unter folgendem Link eingesehen werden.

Zusätzlich werden die übermittelten Unterlagen mit Verordnungsentwurf und Darstellung der Rechtslage gemäß Art. 27b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) in Papierform bei der Verwaltungsgemeinschaft Marktl, Marktplatz 1, 84533 Marktl während der üblichen Dienststunden öffentlich zur Einsicht ausliegen.